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Transparenzberichte über Pflegeheime

Aktualisiert (Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 17:17 Uhr)


Erste Urteile zur Veröffentlichung von Transparenzberichten über Pflegeheime.

Seit einigen Wochen hat der MDK mit der Durchführung unangemeldeter Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen begonnen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Form von Transparenzberichten im Internet veröffentlicht werden. Dagegen sind erste Pflegeheimträger mit schlechter Bewertung vor Gericht gezogen. Die Gerichte entscheiden unterschiedlich. Das SG Münster entschied am 18.01.2010 (Az: S 6 P 202/09 ER), die Veröffentlichung beruhe auf unsicheren Tatsachengrundlagen und stelle einen Wettbewerbsnachteil dar, sei daher unzulässig. Das SG Dortmund entschied am 11.01.2010 (Az: S 39 P 279/09 ER) ebenso wie das SG Augsburg am 29.01.2010 (Az: S 10 P 105/09 ER), das die Veröffentlichung zulässig sei. Die Veröffentlichung sei nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich, um auf schnelle Art Transparenz herzustellen. Diese ersten Entscheidungen lassen noch weitere höherinstanzliche Entscheidungen der Landessozialgerichte und ggf. auch eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes erwarten.