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Pflegeversicherung - Was gehört zum Wohnumfeld?

Aktualisiert (Sonntag, den 09. Januar 2011 um 12:08 Uhr)

Auch Terasse und Balkon gehören zum Wohnumfeld

 

Die Pflegeversicherung trägt nicht nur die Pflegekosten, sondern gewährt auch einen Zuschuss zu so genannten „Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen“. Hierzu wird ein Zuschuss bis zu 2.557,- Euro pro Maßnahme gewährt. Allerdings müssen Versicherte immer wieder mit den Pflegekassen darüber streiten, welche Maßnahmen denn notwendig sind und was genau zum „Wohnumfeld“ gehört.

Das Sozialgericht Dortmund hat am 12.03.2010 (Az: S 39 KN 98/08 P) entschieden, dass zu diesem Wohnumfeld auch Terasse und Balkon gehören. In dem konkreten Fall hat das Sozialgericht entschieden, dass der Umbau eines Fensters in einen rollstuhlgerechten Durchgang zur Terasse/zum Balkon eine Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme im Sinne der Pflegeversicherung ist, an der sich die Pflegeversicherung zu beteiligen hat. Dadurch würde die Selbständigkeit der Lebensführung der Versicherten verbessert“. Darüber hinaus bestand für die Richter kein Zweifel daran, dass der Balkon/die Terasse zum Wohnumfeld gehören. Die Pflegekasse ist in Berufung gegangen (Az: LSG NRW: L 3 KN 121/10 P).

Die Frage, was zum Wohnumfeld gehört, ist in einem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 1.7.2008 eine nicht abschließende Liste von Maßnahmen aufgeführt, die gem. § 40 IV SGB XI bezuschusst werden können. Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht zu verschiedenen einzelnen Maßnahmen bereits Entscheidungen getroffen, ob diese Maßnahmen von der Pflegekasse zu fördern sind.