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Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beruht auf der Erkenntnis, dass der Staat ein Monopol für die Verbrechensbekämpfung hat und deswegen für den Schutz seiner Bürger vor Schädigungen durch kriminelle Handlungen, insbesondere Gewalttaten verantwortlich ist. Das Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz bietet Opfern von Gewalttaten die Möglichkeit, finanzielle Hilfen vom Staat zu erhalten (z. B. Kostenübernahme für ärztliche Behandlung, Rente bei Einschränkung der Erwerbsminderung). Um eine Retraumatisierung der Opfer in einem Verwaltungs- und evtl. nachfolgenden Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist eine sensible qualifizierte anwaltliche Begleitung in Kombination mit einer psychologischen Unterstützung sinnvoll.
In dem Beitrag "Verfahren nach dem OEG" können Sie noch weiterführende Informationen erhalten. Klicken Sie dazu bitte hier.
In diesem Zusammenhang werden auch Bundeswehrsoldaten vertreten, die im Rahmen von Auslandseinsätzen traumatisiert wurden.






