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Ausländische Haushaltshilfen dürfen pflegen
Aktualisiert (Samstag, den 11. Juni 2011 um 11:22 Uhr)
Osteuropäische Haushaltshilfen dürfen künftig auch pflegerische Alltagshilfen erbringen.
Zum 01.01.2010 trat eine Änderung der so genannten Beschäftigungsverordnung in Kraft. Bislang konnten pflegebedürftige Menschen oder deren Familien osteuropäische Kräfte in der Regel lediglich als Haushaltshilfen beschäftigen. Mit der Änderung der Richtlinie sollen diese Kräfte nun auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen können. Solche notwendigen pflegerischen Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere folgende Hilfen:
An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Haarpflege, Hautpflege, Mundpflege, Nagelpflege, Rasieren, Zahnpflege, Essen, Trinken, Fortbewegung innerhalb und ausserhalb der Wohnung, Hilfe beim Toilettengang.
Welche Unterstützungstätigkeiten die Haushaltshilfe konkret zu leisten hat, ist im Arbeitsvertrag zwischen der Haushaltshilfe und dem Pflegebedürftigen/dessen Familie festzulegen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.pflegeversicherung-demenz.de sowie zur aktuellen Rechtslage unter www.haushalts-pflegehilfen-osteuropa.de






