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Verwandte Beiträge
Sozialrecht
Gerne berate bzw. vertrete ich Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere:
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB V gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen wegen
- Heilbehandlung
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Hilfsmittel in Pflegeheimen
- Reha-Maßnahmen
- sowie Beratung und Vertretung von Vertragsärzten bei Arzneimittelregressen und Streitigkeiten in Bezug auf RLV
- Beratung und Vertretung der Leistungserbringer bei Abschluss von Versorgungsverträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB VI gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungen
- Rentenansprüche, insbesondere Erwerbsminderungsrenten
- Statusfeststellung
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB VII gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungen
- Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Verletztengeld
- Renten
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB IX gegenüber den Versorgungsämtern/Kommunen
- Schwerbehinderteneigenschaft
- Grad der Behinderung
- Nachteilsausgleiche
- Teilhabeleistungen
- Zur besonderen Relevanz der Anerkennung einer Schwerbehinderung, insbesondere hinsichtlich eines drohenden Arbeitsplatzverlustes, klicken Sie bitte hier.
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB XI gegenüber den gesetzlichen Pflegekassen
- Einstufung in Pflegestufen
- Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeldverbesserungen
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem SGB VIII und SGB XII gegenüber den Sozialhilfeträgern
- Hilfe zur Pflege, insbesondere bei Heimaufenthalt
- Regresse der Sozialhilfeträger gegenüber Angehörigen von Heimbewohnern
- In dem Beitrag "Hilfe zur Pflege - Elternunterhalt" können Sie noch weiterführende Informationen erhalten. Klicken Sie dazu bitte hier.
- Beratung und Vertretung der Leistungserbringer bei Kostenverhandlungen
- Leistungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (insbes. Beratung freier Träger der Jugendhilfe)
- Durchsetzung von Ansprüchen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz), dem SoldatenVG (Soldatenversorgungsgesetz) und dem InfSchG (Infektionsschutzgesetz) gegenüber den Versorgungsämtern/Kommunen, der Wehrbereichsverwaltung
- Krankenbehandlung
- Rente nach erlittenen Gewalttaten/Auslandseinsätzen im Rahmen der Tätigkeit bei der Bundeswehr
- Impfschadenregulierung
- sowie BVG
- Zu den Besonderheiten der Verfahren auf Opferentschädigung finden Sie rechts in der Menüführung noch weitere Informationen






