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Die Bereiche des Sozial-, Medizin- und Pflegerechts stellen nah verwandte Gebiete des Rechts dar. Sie beinhalten neben den einem stetigen Wandel unterliegenden juristischen Bereichen einen intensiven Bezug zu medizinischen Problemen. Mit meiner auf diese Gebiete spezialisierte Kanzlei stelle ich Ihnen eine kompetente, vorausschauend beratende, aber auch interessengerecht vertretende anwaltliche Begleitung zur Verfügung. Auch die Beratung in den den Haupttätigkeitsgebieten angegliederten weiteren relevanten Rechtsgebieten erhalten Sie hier aus einer Hand.Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu meiner Kanzlei und einen Überblick über meine Tätigkeitsschwerpunkte.
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Bärbel Schönhof
Aktuelle Meldungen
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11.04.2012Leistungen nach Pflegestufe III auch, wenn der zeitliche Mindestpflegeaufwand nicht erreicht wird
Das Sozialgericht Münster hat am 10.02.2012 in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az. S 6 P 135/10) einem Pflegebedürftigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe III zugebilligt, obwohl der zeitliche Mindestpflegeaufwand nicht erreicht war.
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