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Pflege-, Medizin- und Gesundheitsrecht
Das Verhältnis Arzt/Patient und auch Pflegeeinrichtung, Bewohner/in oder Klient/in unterliegt einem ständigen Wandel, der nicht nur durch den wissenschaftlichen Fortschritt, sondern auch durch steigende Qualitätsansprüche bedingt ist.
Die medizinische und pflegerische Versorgung ist immer mit dem Risiko von Fehlentscheidungen und -behandlungen verbunden. Medizin und Pflege mit Erfolgsgarantie kann es nicht geben. Die Zahl der Haftpflichtansprüche, die geltend gemacht werden, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Derzeit wird von ca. 40.000 Behandlungsfehlervorwürfen auszugehen sein. Die Rechtsprechung zur Haftung ärztlicher und pflegerischer Behandlungsfehler ist umfangreich und stark einzelfallorientiert. Vorbeugende qualifizierte anwaltliche Beratung ist hier ebenso oft erforderlich wie die Prozessvertretung.
Auch die Entwicklung im pflegerischen Bereich hin zu neuen Wohnformen in der Altenpflege bedingt vorbeugende qualifizierte anwaltliche Beratung.
In dem Beitrag "Ärztliche Behandlungsfehler / Arzhaftungsrecht" können Sie noch weiterführende Informationen erhalten. Klicken Sie dazu bitte hier.






