Anmeldung


Suche

Schriftgröße

Newsletter-Anmeldung




Verfügbare Mailinglisten:


 Nutzungsbedingungen *  

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Automatische Übersetzung

PDFDruckenE-Mail

Familienrecht

 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Im Familienrecht bin ich spezialisiert auf zwei besondere Fachbereiche:

1. Elternunterhalt

In dem Beitrag „Hilfe zur Pflege- Elternunterhalt“ können Sie weiterführende Informationen erhalten.

2. Betreuungsrecht

Die Lebenserwartung hat in den letzen 100 Jahren in Deutschland drastisch zugenommen und damit auch der Anteil hilfebedürftiger Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Für diese Menschen bedeutet dies in der Regel oft, dass rechtliche Betreuer bestellt werden, die existenzielle Entscheidungen für den Erkrankten zu treffen haben, z.B. Auflösung der Wohnung, Umzug in ein Pflegeheim, Verwendung des Vermögens für die Finanzierung der Pflege, Entscheidung über künstliche Ernährung, Einstellung von medizinischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase. Hierdurch können Konfliktsituationen entstehen, die anwaltliche Begleitung und Beratung bedürfen.

In diesem Bereich bin ich ebenfalls beratend tätig, soweit es um die Ausschöpfung vorsorgender Gestaltungsmöglichkeiten geht, wie z.B.

- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung