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Erbrecht

 

Das weite Feld der Vermögensnachfolge eröffnet einen umfassenden Beratungsbedarf, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, in der vorsorgenden erbrechtlichen Gestaltung und auch in der Auseinandersetzung nach dem Eintritt des Erbfalls.

Gerne berate ich Sie bei der Erstellung Ihrer Testamente. Zu meiner täglichen Arbeit gehört auch die Gestaltung so genannter "Behindertentestamente". Nach Eintritt des Erbfalls ist insbesondere bei Erbberechtigten, die vormals Pflegepersonen des Erblassers waren, eine besondere Situation gegeben, die ebenfalls berücksichtigt wird. Unabhängig davon berate und vertrete ich Sie in Erbschaftsauseinandersetzungen und in der Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe.