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Betreuungsrecht
Die Lebenserwartung hat in den letzten 100 Jahren in Deutschland drastisch zugenommen und damit auch der Anteil hilfebedürftiger Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Für diese Menschen bedeutet dies in der Regel auch, dass für sie rechtliche Betreuer bestellt werden, die existenzielle Entscheidungen für den Erkrankten zu treffen haben, z. B. Auflösung der Wohnung, Umzug in ein Pflegeheim, Verwendung des Vermögens für die Finanzierung der Pflege, Entscheidung über künstliche Ernährung, Einstellung von medizinischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase. Hierdurch können Konfliktsituationen entstehen, die anwaltlicher Begleitung und Beratung bedürfen.
Zu meiner täglichen Arbeit gehören in diesem Bereich auch die Beratung in der Gestaltung folgender Vorsorgemöglichkeiten:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung.






