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Hüftschutzhosen müssen nicht von Krankenkasse finanziert werden
Aktualisiert (Samstag, den 19. Juni 2010 um 12:39 Uhr)
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Finanzierung von Hüftschutzhosen hat nun ein vorläufiges Ende gefunden.
Das Bundessozialgericht hat am 22.04.2009 (Az: B 3 KR 11/07 R) entschieden, dass Hüftprotektoren (so genannte Hüftschutzhosen) nicht als Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen bezogen werden können. Das Gericht begründet diese Entscheidung damit, dass sie weder der Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung dienen noch einer drohenden Behinderung vorbeugen; es handele sich vielmehr um eine reine Sturzfolgenprophylaxe, die in die Eigenverantwortung des einzelnen Versicherten falle. Geprüft werden könne, ob eine Kostenübernahme über die Pflegeversicherung in Betracht komme, falls die Hüftprotektoren der Erleichterung der Pflege dienen und/oder eine selbständige Lebensführung ermögliche.






