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Impressum


Rechtsanwältin Bärbel Schönhof ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, die zugleich auch die zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Rechtsanwaltskammer Hamm
Oberlandesgericht Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Berufsausübung ist gesetzlich geregelt in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO, bis 20.06.2004), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, ab 01.07.2004) und der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Für Fachanwälte gelten ergänzend die Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO). 

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der FAO verliehen. Eine Rechtsanwältin darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Nach der Zulassung muss sich die Rechtsanwältin jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.

Verantwortlich für die Inhalte dieser Homepage (Angaben gem. § 5 TMG, §§ 2-4 DL-InfoV):
Rechtsanwältin Bärbel Schönhof, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
Telefon: 02 34 - 93 51 38 6
Telefax: 02 34 - 93 51 38 8
eMail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Umsatzsteuer-Id.-Nr. (§ 27a UStG): DE 244127709

Berufshaftpflichtversicherung:
Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
Provinzial-Allee 1
48131 Münster

Als Rechtsanwältin unterliege ich diversen, oben aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen. Eine Übersicht entnehmen Sie bitte der Aufstellung durch die Bundesrechtsanwaltskammer: Link zur Bundesrechtsanwaltskammer, Rubrik Berufsrecht.

Hinsichtlich der Kosten bzw. Vergütung der rechtsanwaltlichen Beratungstätigkeit verweise ich auf die Rubrik "Kosten und Vergütung".

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Zusendung einer E-Mail ein konkretes Mandatsverhältnis nicht begründet werden kann. Ein Mandatsverhältnis entsteht nur durch die ausdrückliche Annahme des Mandates durch die Rechtsanwältin.

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