Anmeldung


Suche

Schriftgröße

Newsletter-Anmeldung




Verfügbare Mailinglisten:


 Nutzungsbedingungen *  

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Automatische Übersetzung

Verwandte Beiträge

Berufskrankheitenrecht verbessert

Aktualisiert (Freitag, den 18. Juni 2010 um 12:26 Uhr)

Zum 01. Juli 2009 tritt eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft.

Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten werden mit dieser neuen Verordnung weiter verbessert.

Fünf neue Krankheiten werden in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

- Kniegelenksarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer von mindestens 13.000 Stunden

- Blutkrebs durch Benzol

- Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nach Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis

- Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen

- Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

Mit Aufnahme in die Berufskrankheitenliste stellt allgemein fest, dass die schädigenden Einwirkungen geeignet sind, die genannten Erkrankungen zu verursachen. Für eine Entschädigung im Einzelfall müssen die Unfallversicherer (Berufsgenossenschaften) prüfen, ob die Betroffenen an ihrem Arbeitsplatz solchen Einwirkungen ausgesetzt waren und bei ihnen die Erkrankung verursacht haben.

In diesen Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erhalten umfassende Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatz. Bei dauernder Erwerbsminderung werden lebenslange Renten sowie Hinterbliebenenversorgung gezahlt.

Zweitens wird für die Berufskrankheit "Bergmannsbronchitis" die rückwirkende Anerkennung möglich, auch wenn die Erkrankung vor dem bisherigen Stichtat 01. Januar 1993 eingetreten ist. Fälle, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, werden von Amts wegen neu geprüft.

Wer seine Erkrankung erstmals melden will, kann dies bis zum 31.12.2009 bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft selbst oder über seinen Arzt tun.