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Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können registriert werden

Aktualisiert (Samstag, den 19. Juni 2010 um 13:39 Uhr)

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgevollmachten registriert werden (www.vorsorgeregister.de).

Vor der Einleitung eines Betreuungsverfahrens fragt das Vormundschaftsgericht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin ab, ob für den Betreuungsbedürftigen bereits eine Vorsorgevollmacht besteht. Die Anfrage geschieht online und verschlüsselt. Häufig erübrigt sich dadurch ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Die Vorsorgeregister-Verordnung wird zum 01.09.2009 dahingehend erweitert, dass im Register nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern auch so genannte Betreuungsverfügungen registriert werden können, und zwar unabhängig von der Eintragung einer Vorsorgevollmacht.