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Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Aktualisiert (Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 16:49 Uhr)

Bezieher der Grundsicherung für Arbeitslose müssen sich die staatliche Umweltprämie leistungsmindernd anrechnen lassen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 03.07.2009 (Az: L 20 B 59/09 AS ER; L 20 B 66/09 AS), dass Bezieher der Grundsicherung für Arbeitslose sich die staatliche Umweltprämie (so genannte Abwrackprämie) für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd anrechnen lassen müssen.

Nach Ansicht des Gerichtes stellt die Umweltprämie Einkommen i. S. des § 11 II SGB II dar. Die Gewährung der Umweltprämie beeinflusse die Lage des Empfängers derart günstig i. S. des § 11 III Nr. 1 a SBG II, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt seien.