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Dieter Bohlen ist Künstler
Aktualisiert (Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 16:56 Uhr)
Das Bundessozialgericht entschied am 01.10.2009, dass für die Jury-Mitglieder der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" Beiträge in die Künstlersozialkasse zu leisten sind.
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 01.10.2009 (Az: B 3 KS 4/08 R) sind die Jury-Mitglieder der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" als Künstler anzusehen und demzufolge in der Künstlersozialkasse zu versichern.
Die Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) erfolgt durch die Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de) . Diese entscheidet, ob selbständige Künstler und Publizisten als solche zu klassifizieren sind, die Höhe der Beiträge festzulegen, diese einzuziehen und an die Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenkasse, Pflegekasse) weiterzuleiten.
Zweck der Künstlersozialversicherung ist, den selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung zu kommen zu lassen wie Arbeitnehmern. Jedoch ist die Künstlersozialkasse kein Leistungsträger. Sie leistet lediglich einen Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Mitglieder zur Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung in Höhe von 50 % der zu zahlenden Beiträge. Damit steht den Versicherten der gesamte Leistungskatalog der entsprechenden Sozialversicherungszweige zur Verfügung. Die Versicherten müssen sich an den Beiträgen mit den übrigen 50 % beteiligen. Die Höhe der Beiträge hängt vom Einkommen der Versicherten ab.

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