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Die Rolling Stones sind keine Angestellten
Aktualisiert (Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 17:06 Uhr)
Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 14.01.2010.
In dem Rechtsstreit (Az: L 9 KR 142/03) war eine Entscheidung zur Künstlersozialversicherung zu treffen, die den Hintergrund der Rolling-Stones Tournee 1998/1999 ("Bridges to Babylon Tour") beleuchtete.
Streitig war, ob un in welchem Umfang die Deutsche Veranstalterin der Rolling Stones-Konzerte der Jahre 1998 und 1999 Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten hat. Hierbei ging es um einen Betrag von mehreren hunderttausend Euro.
Künstlersozialabgabe haben Konzertveranstalter auch auf die Gagen zu entrichten, die ihre ausländischen Vertragspartner an selbständige Künstler für in Deutschland durchgeführte Konzerte zahlen. In diesem Zusammenhang war zu klären, ob die Mitglieder der Rolling Stones aufgrund ihrer vertraglichen Bindungen als abhängig Beschäftigte der amerkanischen Gesellschaft "RS Tours Inc." oder als selbständige Künstler anzusehen waren. Aufgrund der Gesamtschau der Umstände ging das Landessozialgericht davon aus, dass die Bandmitglieder als selbständige Künstler anzusehen sind und damit die Veranstalterin die Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten hat.

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