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Fußfesseln oder Lebensqualität? – Der Umgang mit Demenzkranken
Aktualisiert (Montag, den 09. Mai 2011 um 12:32 Uhr)
… so lautet der Titel der „Fakt ist …!“ Sendung vom 04.04.2011, die über den MDR ausgestrahlt wurde.<br />Die Richter des Thüringer Oberlandesgericht urteilten, dass Pflegeheime ihre Patienten lückenlos beaufsichtigen müssen. Dieses Urteil ist für Angehörige und Pfleger gleichermaßen von Bedeutung. Geklagt hatte eine Frau, die ihre demente Mutter während eines Urlaubs in einem Heim untergebracht hatte. Unbemerkt hatte die verwirrte Frau das Heim verlassen. Sie wurde erst einige Tage später schwer verletzt gefunden. Die Richter urteilten, das Heim müsse seine Patienten lückenlos beaufsichtigen. Aber: Wie können die Heime einer solchen Pflicht nachkommen, ohne das Recht auf Menschenwürde zu verletzen? Sind elektronische Überwachungen oder ruhig stellende Pillen die Alternative? Fakt ist, Heime können eine Rund-um-die-Uhr Betreuung nicht leisten. Schon jetzt wird jeder dritte Demenzkranke in Deutschland mit starken Beruhigungsmitteln ruhig gestellt. Die Nebenwirkungen sind groß. Altersdemenz ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Im Jahre 2040 wird es in Deutschland 2 Millionen Demenzkranke geben. Das stellt neue Anforderungen an die Pflege, denn mehr als 80% der Demenzkranken in Deutschland werden zu Hause betreut. In diesem Zusammenhang wurde ich zu den mit dem Thema verbundenen Rechtsfragen interviewt.
Beitrag zur Sendung (Sie werden auf das Online-Angebot des MDR weitergeleitet und können dort weiterführende Informationen abrufen.)

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